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Immobilienlexikon
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Eigentumswohnung
nennt man eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes, an dem Wohnungseigentum gem.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründet worden ist. Das Wohnungseigentum setzt sich immer aus dem Sondereigentum an der Wohnung und einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum zusammen. Nicht zu Wohnzwecken genanntes Sondereigentum nennt man Teileigentum.