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Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum ist der Teil einer Eigentumswohnanlage, der allen Eigentümern gemeinsam gehört, entsprechend ihres Miteigentumsanteils. Zwingend gemeinschaftliches Eigentum ist das Grundstück und gemeinschaftlich genutzte Gebäudeteile wie Flure, Treppenhaus, Aufzug, Heizung usw.
Aber auch die Fassade oder die tragenden Bauteile des Gebäudes gehören dazu. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bedürfen in der Regel eines einstimmigen
Beschlusses der Eigentümer.