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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung der Baubehörde, wonach die im beiliegenden Aufteilungsplan mit Nummern bezeichneten Wohn- und/oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume in sich abgeschlossen sind. Zu den abgeschlossenen Wohneinheiten können auch zusätzliche Räume außerhalb der in sich gehörenden Wohnung sein, z.B. Keller- oder Speicherräume.
Als abgeschlossen können auch Garagenstellplätze gelten, die dauerhaft markiert sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist neben dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum durch Teilungserklärung oder Teilungsvertrag.