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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des notariell verbrieften Kaufpreises, nicht nur des Grundstücks, wie der Name vermuten lässt. Mit verkauftes und wertmäßig in der Kaufurkunde ausgewiesenes Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Dem Finanzamt gegenüber haften sowohl der Käufer als auch der Verkäufer für die Bezahlung, in der Regel wird aber vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zu tragen hat. Derzeit ist vor dem Verfassungsgericht ein Verfahren anhängig, ob Grunderwerbsteuer auf eigengenutzte Immobilien zulässig ist. Dem Verfahren werden allerdings wenige Erfolgsaussichten eingeräumt. Sie sollten trotzdem prüfen, ob Ihr Steuerbescheid als vorläufig ergangen ist.