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Eigenbedarf

Um als Vermieter Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung geltend zu machen bedarf es eines berechtigten Interesses. Das liegt in der Regel dann vor, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt.

Kein Fall von Eigenbedarf liegt vor, wenn der Verkäufer einer Immobilie dem Mieter kündigt, weil der Kaufinteressent diese nur kauft, wenn die Wohnung leer ist. Wird Eigenbedarf nur vorgetäuscht, macht sich der Vermieter dem gekündigten Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.